intraartikuläre Injektionen

 

Die Arthrose (lat. Arthrosis deformans) gehört zu den „großen Volkskrankheiten" und bedeutet verschleißbedingte Gelenkerkrankung. Sie ist die mit Abstand häufigste Gelenkerkrankung.

Man unterscheidet die alterungsbedingte primäre Arthrose (häufigste Form) von der sekundären Arthrose als Folgeerkrankung nach Gelenkbrüchen, von angeborenen Gelenkfehlbildungen, Gelenkentzündungen und von Erkrankungen anderer Körpersysteme (z.B. Immunsystem). Es entwickeln sich krankhafte Gelenkknorpelveränderungen, Veränderungen an den gelenkbildenden Knochen und letztlich auch in den die betroffenen Gelenke umschließenden Weichteilen.

Die Arthrose ist nach wie vor nicht heilbar - sie bzw. ihre Auswirkungen sind lediglich behandelbar. Es stehen folgende Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung: physikalische Maßnahmen (Kälte, Wärme, Strom, Magnetfelder), Physiotherapie (manuelle Therapie/Krankengymnastik), Medikamenteneinnahme, Einspritzungen verschiedener Medikamente bzw. Wirksubstanzen in ein Gelenk, Verordnung von gelenkstabilisierenden Bandagen und Orthesen oder von Schuhzurichtungen oder Gehhilfen (Stützstock, Unterarmstützen).

Ein arthrotisch geschädigtes Gelenk zeigt hauptsächlich einen übermäßigen Knorpelabbau, erkennbar im Rö-Bild vor allem an einem verschmälerten oder (nahezu) aufgehobenen "Spalt" zwischen Oberschenkelknochen und Schienbeinkopf - je nach Fortgeschrittensein, d.h., Schweregrad (I - IV) der Arthrose. Daher die Überlegung, mit Hilfe knorpelabbauhemmender Substanzen wie der Hyaluronsäure eine Verzögerung dieses Verschleißprozesses zu versuchen und die Gleitfähigkeit der geschädigten Gelenkflächen gegeneinander zu verbessern oder wenigstens auf einem notwendigen Niveau zu halten.

In einigen Studien konnte eine Besserung der Gelenkfunktion (Ausmaß der schmerzfreien oder schmerzarmen Beweglichkeit) unter gleichzeitiger Abschwellung und Schmerzreduktion gezeigt werden.

 

Ihr Nutzen

Die Anwendung von Hyaluronsäure kann eine Verbesserung der Gelenkfunktion  (Ausmaß der schmerzfreien oder schmerzarmen Beweglichkeit), damit eine Abschwellung und Schmerzlinderung und insgesamt eine Steigerung der Lebensqualität bei Arthrosepatienten bewirken.

Wer zahlt die Kosten?

privat krankenversichert - fast immer die PKV (im Zweifelsfall vorsichtshalber dort nachfragen und ggf. sich schriftlich die Kostenübernahme bestätigen lassen)

gesetzlich krankenversichert - der Patient.